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Sicherheit für Mensch und Maschine


Licht und Sicherheit in einem Gebäude sind eng miteinander verknüpft
Die entscheidende Frage:

Sind Menschenleben in Gefahr, wenn der Strom ausfällt?

Hier greift das Arbeitsschutzgesetz:
Um die Sicherheit von Menschen und Maschinen zu gewährleisten, ist der Betreiber einer Betriebsstätte verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes erstellen zu lassen. Ergibt sich hierbei, dass bei Netzausfall und dem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit einer Gefahr für die Beschäftigten zu rechnen ist, schreibt das Gesetz vor:

Es muss eine Sicherheitsbeleuchtung gemäß
DIN V VDE V 0108-100 bzw. DIN EN 50172 installiert werden.

Die Stromversorgung erfolgt aus einer Ersatzstromquelle.
Dies kann ein Notstromgenerator oder ein batteriegestütztes Sicherheitslichtgerät sein.

Es gibt folgende Lösungen:

  • Die Notbeleuchtung läuft in Dauerschaltung (ständiger Leuchtbetrieb)
  • Die Notbeleuchtung wird in Bereitschaftsschaltung (Einschaltung der Leuchten bei Stromausfall) betrieben
  • Die Notleuchten sind separat ein- bzw. auszuschalten – die Leuchten werden mit elektronischen Modulen ausgestattet,
    die entweder über eine Ansteuerung mittels örtlichen Tastern oder über Bus Systeme angesteuert werden. Bei Stromausfall der Normalnetzversorgung sorgen diese elektronischen Module für eine zwangsweise Einschaltung der Notleuchten.
Für die zuverlässige Funktion der Sicherheitsbeleuchtung ist eine professionelle Wartung notwendig!
Darauf haben wir uns spezialisiert. Wir bieten Ihnen: Komplett-Wartungsverträge – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wir kennen die Wartungsintervalle Ihrer Anlage und kommen zum richtigen Zeitpunkt.

Download Übersicht Notfallbeleuchtung

Unsere Zusatzleistungen für die Sicherheit von Mensch und Maschinen:

  • Elektroakustische Anlagen ELA – elektrische Lautsprecheranlage zur Informationsübermittlung trotz Stromausfalls. Besonders erforderlich in Flughäfen, Bahnhöfen, allen öffentlichen Gebäuden, Kaufhäusern, Sportstätten
  • Rauchwarn/Brandmeldeanlagen RWA/BMA – zur Warnung von Personen innerhalb des Gebäudes und zur Alarmierung der Feuerwehr und des zuständigen Sicherheitspersonals
  • Einbruchmelde/Überfallanlagen EMA/ÜMA – technische, ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen für den Objekt- und Personenschutz. Einbruchmeldeanlagen sollen abschrecken, benachrichtigen, anwesende Personen alarmieren und Überfälle rekonstruieren
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung USV – zur Versorgung kritischer elektrischer Lasten bei Störungen im Stromnetz, u.a. zur Datensicherung auf Computern und für den Weiterbetrieb aller empfindlichen Maschinen und technischen Anlagen
  • Unterbrechungsfreie Gleichstromversorgung UGV – sie bestehen aus Gleichrichtergeräten und ausgewählten Batterien, die die zuverlässige Versorgung kritischer Verbraucher sicherstellen
  • Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme BSV – in der Ausführung als 24V DC-Anlage für Operationsleuchten oder als 230 V AC-Anlage für lebensnotwendige Technik in medizinisch genutzten Bereichen wie Krankenhäuser, Ärztehäuser etc.


Unsere Top-Auswahl an Marken

  • Marke Hawker
  • Marke NorthStar
  • Marke Panasonic
  • Marke Yuasa
  • Marke Multipower
  • Marke Fiamm
  • Marke Effekta
  • Marke Exide Sonnenschein
  • Marke Q-Batteries
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Sie haben Fragen zur Sicherheitstechnik?

Finden Sie hier zusammengefasst die allgemeinen Fragen und Antworten für den Bereich der Sicherheitstechnik.
Sollten wir Ihre Fragen hiermit nicht beantwortet haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail oder per Telefon an uns.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. info@akkusys.de+49 4101 37676-0

1

Wofür steht das Kürzel "VdS"?

VdS steht für "Verband der Sachversicherer e.V.". Durch den VdS werden die für die Sicherheitstechnik relevanten Akkus geprüft. Erfüllt ein Akku die Anforderungen des VdS, so erhält der Akku-Typ ein "Zertifikat über die Anerkennung von Bauteilen und Systemen" . Das "VdS"-Zertifikat hat sich in Deutschland zu einem wichtigen Qualitätsindikator für die Branche Sicherheitstechnik entwickelt.
2

Wie erkenne ich, ob ein Akku "VdS" - zugelassen ist?

Es ist Vorschrift, dass jeder "VdS" zugelassene Akku einen Aufdruck der Anerkennungsnummer erhält. Diese Nummer muss sowohl auf dem Akku als auch auf der Verpackung aufgedruckt sein. Auf spezielle Anforderung senden wir Ihnen auch das Zertifikat in Kopie zu.
3

Sind die Abmessungen bei "VdS" - Produkten genormt?

Mit der VdS – Zertifizierung sind nicht automatisch die Abmessungen der Akku genormt. Tatsächlich hat sich in der Praxis eine stillschweigende Norm der Akku-Gehäuse eingestellt. Die Akkus mit folgenden Kapazitäten sind i.d.R. identisch in Bezug auf Ihre Abmessungen: 1,2 Ah, 2,3Ah, 7Ah, 12Ah, 17Ah, 24Ah, 40Ah, 65Ah
4

Kann man abweichende Akku-Kapazitäten in den Anlagen verbauen?

100%ig korrekt kann diese Frage nur in Verbindung mit der VdS zugelassenen Zentrale beantwortet werden. In der Betriebszulassung der Anlage ist genau festgehalten, welche Akkukapazitäten maximal zulässig sind.
5

Kann man einzelne defekte Akkus aus einer Anlage (bestehend aus mehreren Akkus) gegen neue tauschen?

Ein Austausch bzw. Ersatz von einzelnen Blöcken ist aufgrund der Gebrauchsdauer der alten Akkus nicht empfehlenswert. Durch die unterschiedliche Gebrauchsdauer kommt es zu verschiedenen Kapazitäten und Innenwiderständen in einer Anlage. Die Folgen sind Potentialverschiebungen. Der eine Akku wird aufgrund des Innenwiderstandes etwas mehr entladen als der andere, beim Laden wiederum ist der eine Akku bereits voll und wird ggf. überladen, während ein anderer Akku noch nicht vollständig aufgeladen wurde.

Fazit: Der ältere Akku zieht den neuen Akku "runter". Die Lebensdauer des Gesamtsystems wird nicht verlängert.

Ein Austausch einzelner Akkus ist somit nicht zu empfehlen!

Nutzen Sie unsere Servicehotline +49 4101 37676-0
oder schreiben Sie uns eine Nachricht!