gültig ab 09.11.2008

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKKU SYS
Akkumulator- und Batterietechnik Nord GmbH

§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

§2 Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Kaufverträge bis zu einem Wert von 2000 Euro kommen durch Bestellung des Kunden zustande, sofern die AKKU SYS Akkumulator- und Batterietechnik Nord GmbH nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinausgehenden Bestellwerten ist zum Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung durch die AKKU SYS Akkumulator- und Batterietechnik Nord GmbH erforderlich.

§3 Preise & Zahlungsbedingungen
Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die AKKU SYS Akkumulator- und Batterietechnik Nord GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Tritt während einer mehr als viermonatigen Lieferfrist eine Änderung der Preisgrundlage ein (Verteuerung der Rohstoffe, Veränderung der Lohn- und Gehaltstarife) behält sich der Lieferer eine entsprechende Preisanpassung vor.

§4 Lieferzeiten
Genannte Liefertermine sind nicht verbindlich. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Die Lieferfrist verlängert sich bei falscher Adressangabe bzw. der nicht Zustellbarkeit der Pakete. Der Käufer hat die Kosten für falsche Adressangabe zu tragen.

§5 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung und Garantie Die Gewährleistung für die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen beschränken sich zunächst auf das Recht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies ist erst bei dem 2. Fehlversuch möglich. Bei Fehlbedienung und unsachgemäßem Gebrauch der Ware trägt der Kunde die Kosten der Nachbesserung bzw. der Reparatur. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung des Kaufgegenstands. Daneben bestehen ggf. Garantieansprüche gegen den Hersteller des Liefergegenstands, sofern dieser für sein Produkt Garantieversprechen abgibt. Der Umfang richtet sich nach dem Inhalt des vom Hersteller gegebenen Garantieversprechens. Insoweit weisen wir darauf hin, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers je nach Land der Auslieferung an den Verbraucher gegenüber den im Inhalt geltenden Garantiebestimmungen abweichen können.

§6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres an den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen.

§7 Zahlung
Rechnungen des Verkäufers sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsweise wird soweit nicht anderes vereinbart wird, Vorkasse, DHL- oder GLS Nachnahme oder Barzahlung bei Abholung vereinbart.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart. Die AKKU SYS Akkumulator- und Batterietechnik Nord GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam. Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt Deutsches Recht als vereinbart, unter Ausschluss des deutschen internationalen Kaufsrechts.

§9 Annahmeverweigerung durch den Käufer
Verweigert der Kunde die Annahme, und tritt vom Kaufvertrag zurück, so hat er die entstandenen Abwicklungskosten zu tragen. Wir schließen das UN Kaufrecht aus, es gilt deutsches Recht.


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